Ihr behandelnder Arzt kann Ihnen zur unterstützenden Behandlung Physiotherapie verordnen. Auf der Heilmittelverordnung (Rezept) legt er fest, welche Therapie für Sie geeignet ist, die Verordnungsmenge, Behandlungsanzahl pro Woche (z.B. 6x Manuelle Therapie, 2x wöchentlich) und kreuzt einen ggf. erforderlichen Hausbesuch an.
Mit dieser Verordnung suchen Sie sich einen Physiotherapeuten Ihrer Wahl und vereinbaren Termine.
Als privat Versicherter gehen Sie mit uns einen Behandlungsvertrag ein. Zur ersten Behandlung legen wir Ihnen unsere Honorarvereinbarung vor, in der alle entstehenden Kosten aufgeführt sind. Bitte beachten Sie, dass eventuell je nach Ihrem gewählten Versicherungstarif nicht alle Kosten von Ihrer privaten Krankenkasse getragen werden und Sie ggf. einen Eigenanteil selbst übernehmen müssen. Im Zweifelsfall informieren Sie sich hierzu bitte bei Ihrer PKV.
Bei beihilfeversicherten Patienten trägt die Landes- oder Bundesbeihilfe die Kosten bis zur Höhe der aktuell erstattungsfähigen Höchstbeträge. Sollten darüber hinaus Kosten zu tragen sein, können Sie diese bei Ihrer privaten Zusatzversicherung geltend machen. Auch hier erfolgt ggf. eine Erstattung nach Ihrem gewählten Tarif und es kann ein Eigenanteil bestehen bleiben. Die Beihilfe ist ausdrücklich vom Gesetzgeber als BEIhilfe und nicht als Vollerstattung vorgesehen und oftmals nicht kostendeckend für unsere Behandlungen.
Wenn Sie einen Termin, gleich aus welchen Gründen, nicht wahrnehmen können, informieren Sie uns bitte so früh wie möglich, spätestens jedoch 24 Stunden im Voraus darüber. Bei kurzfristigeren Terminabsagen bemühen wir uns, den ausgefallenen Termin anderweitig zu vergeben. Sollte uns das nicht gelingen oder Sie ohne Absage nicht zu Ihrem Termin erschienen sein, behalten wir uns vor, Ihnen diesen Ausfall in Höhe des Behandlungswertes nach § 615 S.1 BGB privat in Rechnung zu stellen.
Jeder Ausfall bedeutet für uns unbezahlte Arbeitszeit und anderen Patienten, die auf einen Behandlungstermin warten, wird die Möglichkeit genommen, nachzurücken. Daher informieren Sie uns bitte in jedem Fall, wenn Sie nicht zur Behandlung erscheinen können.
Wenn Ihnen der Arzt ein Rezept ausgestellt hat, haben Sie 28 Tage Zeit, um mit diesem zu beginnen.
Ein laufendes Rezept darf nicht länger als 14 Tage unterbrochen werden, in seltenen begründeten Ausnahmefällen wie z.B. Krankheit je nach Krankenkasse 21 bzw. 28 Tage.
Je nach verordneter Behandlung gibt es eine von den Krankenkassen vorgeschriebene sog. Regelbehandlungszeit. Am deutlichsten wird dieses bei der Lymphdrainage, wo die Zeitangabe (30, 45 oder 60min) mit auf der Verordnung vermerkt ist. In diese Zeitvorgabe fallen nicht nur die eigentliche Therapie, sondern auch alle dazugehörigen Abläufe wie z.B. die Erstbefundung/Anamnese, Therapieplanung, Verlaufsdokumentation, ggf. erstellen eines Arztberichtes, Vor- und Nachbereitung sowie ggf. Hilfestellung beim An- und Auskleiden.
Wer spricht, dem kann geholfen werden. Sollten Sie zu irgendeinem Zeitpunkt der Therapie Fragen haben zur Therapie oder zum Heilungsverlauf, wenden Sie sich an Ihren behandelnden Therapeuten, er wird Ihnen erklären können, welche Prozesse im Heilungsverlauf üblich sind oder ob ggf. ein anderer Therapieansatz gewählt werden sollte. Gute Therapie kann immer nur in der Zusammenarbeit zwischen Patient und Therapeut erfolgen.
Termine können Sie telefonisch, persönlich vor Ort oder per Email vereinbaren.